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05.03.2010 15:06
Urs Aeberli

Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei: Zweifelhafter Nutzen für die Behörden


Martin Maurer, Verband der Auslandsbanken
Der Druck aufs Schweizer Bankgeheimnis hält an: Die OECD hat die Idee neu lanciert, Steuerdelikte als Vorstufe zur Geldwäscherei zu qualifizieren. Martin Maurer, Geschäftsführer des Verbandes der Auslandsbanken in der Schweiz, beruhigt: Diese Idee wäre für die Behörden letztlich kontraproduktiv und habe daher wenig Realisierungschancen.

Die OECD überlegt sich, Steuerdelikte neu als Vortaten zur Geldwäscherei zu qualifizieren. Wie gross sind die Realisierungschancen?
Martin Maurer: Das Anliegen ist ein altes – nur ist es bisher immer gescheitert, nicht zuletzt auch am Widerstand der USA. Nun scheint der Zeitgeist dem Projekt wohlgesinnter zu sein. Ob dies genügt und welche Empfehlungen verabschiedet werden, ist zur Zeit noch unabsehbar.

Was hiesse das für die Banken in der Schweiz?
Enorm viel organisatorischer und technischer Aufwand!

Müssten die Banken zum Beispiel künftig von jedem Kunden eine amtliche Bescheinigung verlangen, dass das Anlagevermögen versteuert ist?
Ich bezweifle, dass es eine Dokumentationspflicht in Rahmen der Sorgfaltspflicht geben wird. Auch in der internationalen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Geldwäscherei, kurz FATF, mag die Erkenntnis wachsen, dass der Einbezug von weniger schweren Delikten in die Geldwäschereibekämpfung kontraproduktiv ist.

Warum?
Die Meldebehörden in vielen ausländischen Ländern sind nämlich schon heute überlastet, und die Kosten der Geldwäschereibekämpfung wären für die einzelnen Institute sehr hoch. Angesichts der anstehenden Regulierungsdichte wäre eine Konzentration aufs Wesentliche wünschbar. Da Steuerhinterziehung schon durch das OECD-Musterabkommen bekämpft wird, qualifiziert sich der FATF-Vorschlag nicht als wesentlich.

Würde die Idee trotzdem Realität: Wäre sie der Tod des Bankgeheimnisses?
Der Schutz der Privatsphäre scheint sieben Leben zu haben. Er wurde nach der Einführung der Geldwäscherei-Meldepflichten totgesagt, er wurde nach den verschiedenen Anpassungen der Insider- und Marktmissbrauch-Regelung begraben, und dann wurde das Betrugsabkommen mit der EU von vielen als der letzte Nagel in seinem Sarg erachtet. Nun soll mit der OECD der nächste Todesstoss folgen. Doch Totgesagte leben bekanntlich länger – und immer besser, wenn wir die vergangenen zwei Jahrzehnte Schweizer Private Banking betrachten. Bevor wir wissen, ob und was empfohlen wird, scheint es müssig, sich in neue Todesfantasien zu versteigen.


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